Die Entscheidung, die interscholastische Basketballbeamte sind, sind keine gesetzlichen Arbeitnehmer

(auf den Seiten der Sportstreitigkeiten -Alarms), die keine gesetzlichen Arbeitnehmer sind)

Von William J. Robers von Sparks Willson, P.C.

Das Berufungsgericht des 2. Kreislaufs ist das jüngste Gericht, das entscheidet, dass interscholastische Basketballbeamte weder „Angestellte“ der Zuweisungsorganisation oder der Schulen sind. Girard gegen Worldwide Association of Authorized Basketball Officers, Inc. et al., 20-981-CV (2d Cir. 22. Januar 2021).

Ginger Girard, ein Basketballbeamter der mittleren und hohen Institution in Connecticut, verklagte die Worldwide Association of Authorized Basketball Officers, Inc. („IAABO“) sowie den Central Connecticut Board Nr. 6, der die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Aufgaben sowie Vergeltungsmaßnahmen behauptet, sowie Vergeltungsmaßnahmen für die Beschwerde über die mutmaßliche Diskriminierung, beide bei 42 US -amerikanischen Personen. § 2000E-2 („Titel VII“)

Der 2. Schaltkreis verifizierte die Entlassung der Beschwerde des Bezirksgerichts gemäß der Bundesregierung des Zivilprozesses 12 (b) (6), weil sie eine Klage nicht festgelegt haben. Titel VII braucht die Existenz einer Beziehung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern, einschließlich eines Aspekts der Kontrolle. In der Nachbarschaft für Katarische Trikot innovative Gewaltlosigkeit gegen Reid, 490, US 30 (1989) Neben Uruguayische Trikot den Mitteln der erbrachten Dienstleistungen, den Ort der Arbeit, die Dauer der Verbindung zwischen den Parteien, ob die Einstellungsfeier das Recht hat, zusätzliche Arbeitsplätze für die engagierte Partei, die Zahlungstechnik sowie die Arrangement zu bestimmen von Arbeitnehmerleistungen.

Bei der Abweisung der Beschwerde stellte das Gericht fest, dass der Kläger zugegeben hatte, dass die Gremio Trikot Angeklagten sie nicht für das Amt bezahlt und keine Art von Beschäftigungsleistungen bereitstellen. Vielmehr bezeichnen die Angeklagten Beamte für Spiele sowie die Institutionen zahlen die Beamten direkt. Infolgedessen sind die Angeklagten möglicherweise nicht „Arbeitgeber“ aus Rechtswissenschaften.

Alternativ behauptete Girard, die Angeklagten seien „Beschäftigungsagenturen“, die ebenfalls durch Titel VII aus diskriminierenden Methoden sowie Vergeltungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Das Gericht stellte fest, dass die Bedeutung einer „Arbeitsbehörde“ eine Person benötigt, die „Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber beschafft“. Obwohl die Institutionen die Schiedsrichter bezahlen, hatte Girard nicht plausibel behauptet, sie sei eine Arbeiterin der Schulen. Die Institutionen übten keine aussagekräftige Verwaltung über Girard sowie Girard aus, die für eine Reihe verschiedener Schulen amtierten, von denen keiner eine andere Art von Beschäftigungsleistungen als die Bezahlung der amtierten Spiele lieferte.

Der 2. Schaltkreis hat daher weiter unterstützt, dass interscholastische Beamte unabhängige Auftragnehmer sind, vorausgesetzt, sie werden von den Schulen bezahlt und sind nicht einer beträchtlichen Verwaltung der Institutionen oder der zugewiesenen Organisation unterliegen.

William L Roben ist Aktionär bei Sparks Willson, P.C. In Colorado Springs, Colorado, sowie Vorsitzender der Sportgruppe des Unternehmens Sport sowie Unterhaltungsgesetzgebung. Darüber hinaus ist Herr Roberer außerordentlicher Professor für Sportgesetzgebung an der University of Colorado – Colorado Springs sowie ein Fußballbeamter der NCAA Division I.

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